Impfschutz gegen Hepatitis A

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Foto © fovito / Fotolia

Hepatitis A ist eine Infektionskrankheit, die häufig auf Reisen erworben wird und zu einer Leberentzündung führt. Sie wird durch das Virus Hepatitis-A übertragen. Hier erfahren Sie mehr über das Krankheitsbild, die Symptome, Behandlung und wann eine Impfung sinnvoll ist.

Hepatitis A Virus

Hepatitis A wird durch das Hepatitis-A-Virus (kurz HAV) ausgelöst. Es vermehrt sich ausschließlich in Leberzellen. Vor dem Einsetzen der ersten Krankheitsanzeichen wird das Virus wieder über den Urin, Stuhl oder Speichel ausgeschieden. Damit es zu einer Übertragung kommt, müssen diese mit dem Kot ausgeschiedenen Viren wieder über den Mund in den Verdauungstrakt gelangen, man spricht hier von einer fäkal-oralen Übertragung. Zwischen der Infektion und dem Auftreten der ersten Symptome liegen im Durchschnitt etwa 3-4 Wochen.

Die Übertragung der Hepatitis A auf andere erfolgt etwa zwei Wochen vor Auftreten und bis zu 12 Wochen nach Abklingen der Symptome.

Ansteckung

Etwa 50% der Hepatitis-A-Infektionen werden durch sexuelle Kontakte (oral-anale Praktiken) übertragen, die restlichen 50% über den Verzehr von verunreinigten Lebensmitteln. Dabei sind virenhaltiges Trinkwasser und Früchte oder Salate, die mit diesem Wasser gewaschen oder gedüngt wurden die häufigsten Infektionsquellen. Auch rohe oder nicht ausreichend gekochte Meeresfrüchte (z.B. Muscheln), die aus kontaminierten Gewässern stammen, können Träger der Viren sein.

Wenn Viren im Blut vorliegen ist auch eine Übertragung durch Blut oder Blutprodukte sowie bei Spritzentausch bei Drogenabhängigen möglich.

Symptome

In über der Hälfte der Fälle verläuft die Infektion unbemerkt und heilt von selber wieder aus. Treten doch Symptome auf, so sind diese zunächst relativ unspezifisch: Magen-Darm-Beschwerden wie Durchfall, Übelkeit, Erbrechen und Appetitlosigkeit, Erschöpfung, leichte Erhöhung der Körpertemperatur sowie mitunter Schmerzen im Bereich der Leber, also im rechten Oberbauch.

Im Anschluss kommt es zur Lebersymptomatik mit folgenden Symptomen: hellere Stuhlfarbe, dunkler Urin, gelbe Verfärbung der Haut und der Augen, mitunter starker Juckreiz sowie Vergrößerung der Milz, Druckschmerz im Bereich der Leber.

Die Beschwerden verschwinden nach etwa zwei bis vier Wochen. Bei Patienten mit vorgeschädigter Leber oder chronischer Hepatitis-B oder -C Infektion kann es zu einer kritischen Einschränkung der Leberfunktion, unter Umständen zu einem Leberausfall, kommen.

Diagnose

Um eine Infektion mit Hepatitis A nachzuweisen wird eine Blutprobe genommen und auf Antikörper gegen Hepatitis A getestet. Bei Verdacht auf eine Leberentzündung werden zusätzlich die Leberwerte bestimmt.

Behandlung 

Die Behandlung einer Hepatitis-A-Infektion erfolgt symptomatisch, nicht ursächlich. Das heißt, dass es keine speziellen Medikamente gegen das Hepatitis-A Virus gibt, wohl aber gegen die entsprechenden Krankheitsbeschwerden. Diese sollten jedoch mit Vorsicht und unter Absprache mit dem Arzt eingesetzt werden um die Leber nicht zu stark zu belasten. Außerdem sollte auf leberschädigende und fettreiche Nahrungs- und Genussmittel sowie Alkohol verzichtet werden. Daneben muss stark auf die Hygiene, geachtet werden um eine Übertragung auf andere Personen zu vermeiden.

Immunität und Impfung 

Wer einmal an Hepatitis A erkrankt ist, behält lebenslang eine Immunität gegen das Virus. Der beste Schutz ist eine Impfung gegen das Hepatitis-A-Virus, die auch in Kombination mit einer Impfung gegen Hepatitis B möglich ist. Sie ist gut verträglich, bietet einen hohen Schutz und hält 10-20 Jahre. Sie ist für Reisende nach Ländern mit einem erhöhten Vorkommen an Hepatitis-A (z.B. Mittelmeerraum oder Osteuropa) bzw. schlechten sanitären und hygienischen Verhältnissen, für Personen mit chronischer Lebererkrankung, Ärzte, Pflegepersonal sowie Personen mit häufig wechselnden Sexualpartnern sinnvoll.

Meldepflicht

Hepatitis-A ist laut dem Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Außerdem dürfen Betroffene nicht in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten noch in Gastronomie- und Lebensmittelbetrieben arbeiten, bis die Erkrankung ausgeheilt ist.

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