Was sind IGeL und was sollte ich beachten?

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Was ist iGeL?

Der Begriff IGeL steht für „individuelle Gesundheitsleistungen“, darunter versteht man Leistungen der Vorsorge- und Service Medizin, die von Gesetzlichen Krankenversicherungen nicht bezahlt werden. Diese Diagnose- und Behandlungsmethoden werden dem Patient zusätzlich angeboten und müssen vom Patienten bei Inanspruchnahme selber bezahlt werden. All diese Leistungen werden von der IGeL-Liste erfasst.

Welche IGeL ist sinnvoll?

Die richtige Beratung und Entscheidung bezüglich einer IGeL ist wichtig, da einige der IGeL nicht notwendig seien und auch nicht zu einem besseren gesundheitlichen Wohlbefinden beitragen. Versicherte geben schätzungsweise rund 1,5 Milliarden Euro jährlich für die Zusatzleistungen aus. Verbände und Vereinigungen betonen, dass es bei IGeL vorrangig um wirtschaftliche Interessen der Ärzte geht, da es sich um Leistungen handelt, wo kein akuter Behandlungsbedarf besteht. Häufig informiert der Arzt nicht ausreichend über Diagnose- und Behandlungsverfahren die im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen möglich sind. Der Patient erfährt weder genug über den Nutzen und die Risiken, sondern meist auch nichts über Alternativen zu den IGeL.

Worauf man unbedingt achten sollte?

Bevor eine IGeL in Anspruch genommen wird, sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

– Der Arzt muss den konkreten Nutzen und mögliche Risiken ausführlich erklären.

– Bedenken Sie, dass im Bereich der Vorsorge zum Beispiel, die Leistung von der Krankenkasse übernommen werden kann, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt.

– Die IGeL sollte durchdacht sein, bei Zweifel lieber bei einem anderen Arzt oder der Krankenkasse nachfragen. Setzt der Arzt Sie unter Druck, holen Sie sich unbedingt eine zweite Meinung ein!

– Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen unklar ist. Lassen Sie sich das IGeL Angebot erklären und fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

– Pauschal- oder Erfolgshonorare sind unzulässig, ohne eine von Ihnen unterschriebene Honorarvereinbarung darf Ihnen der Arzt die Leistung nicht in Rechnung stellen.

– Fragen Sie nach einem Kostenvoranschlag, um die IGeL besser einschätzen zu können und zur eigenen Sicherheit.

– Bedenken Sie, dass Sie Behandlungskosten steuerlich geltend machen lassen können. Dafür benötigen Sie von Ihrem Arzt eine medizinische Begründung für das IGeL-Angebot in schriftlicher Form. Auch eine Quittung über bezahlte Beträge wird benötigt.

Jede Behandlung, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird, muss vom Arzt sofort als eben diese benannt werden. Informationen über die Notwendigkeit müssen vollständig und richtig sein. Der Patient muss darauf vertrauen dürfen, dass der Arzt nicht von Gewinnstreben beeinflusst ist, sondern im Dienst seiner medizinischen Aufgabe steht. Jede unsachliche Beeinflussung hat zu unterbleiben. Das heißt auch, dass der Arzt nicht Unwissenheit, Angst, Leichtgläubigkeit, Autoritätsdenken, Hilflosigkeit oder verzweifelte Hoffnung ausnutzen darf. Es dürfen zwar auch Broschüren zum besseren Verständnis mitgegeben werden, dennoch ist ein persönliches Beratungsgespräch Pflicht.

Um die IGeL greifbarer zu machen, hier noch einige Beispiele für individuelle Gesundheitsleistungen:

  • Reisemedizinische Beratung einschließlich Impfberatung und Impfung
  • Sportmedizinische Beratung
  • Blutgruppenbestimmung
  • Schilddrüsen-Vorsorge
  • Ultraschalluntersuchung einzelner Organe (Sono-Check)
  • Große Krebsvorsorge
    (für Frauen mit zusätzlicher Brustkrebsvorsorge, für
    Männer mit Prostata-Vorsorge)
  • Osteoporose-Vorsorge mittels Knochendichtemessung
  • Glaukomvorsorge zur Früherkennung „Grüner Star“
  • Augeninnendruck-Messung
  • Zusätzliche Diagnostik in der Schwangerschaft

Eine ausführliche Liste, was die Krankenkasse zahlt und was nicht, erhalten Sie bei ihrer Krankenkasse. Außerdem kann Ihr Arzt des Vertrauens Ihnen hier auch hilfreiche Broschüren geben oder die IGeL nochmals erklären.

 

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