Die 24-Stunden-Pflege: Zu Hause rundum gut versorgt

0
Die 24-Stunden-Pflege: Zu Hause rundum gut versorgt
© Tinashe Njaku/peopleimages.com - stcck.adobe.com

Pflegebedürftigkeit wird in unserer Gesellschaft ein immer wichtigeres Thema. Die Anzahl der Menschen, die in Deutschland wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten und damit ihrer Selbstständigkeit im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind, wächst stetig. Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass 2023 in Deutschland rund 5 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) sind.

Je größer die Einschränkungen der Selbstständigkeit werden und je mehr Hilfe für grundlegende Tätigkeiten benötigt wird, desto schwieriger wird es, den Alltag in der vertrauten Umgebung zu gestalten. Wenn Angehörige und ambulante Pflegedienste an ihre Grenzen stoßen, ist der Umzug in ein Pflegeheim häufig unausweichlich. Die 24-Stunden-Pflege im häuslichen Umfeld kann eine Alternative sein, die umfangreiche Betreuung ohne Verlust der eigenen vier Wände möglich macht.

Die 24-Stunden-Pflege als Alternative zum Pflegeheim

Fast 85 Prozent der in Deutschland von Pflegebedürftigkeit Betroffenen werden zu Hause versorgt. 63 Prozent werden von Angehörigen betreut, 31 Prozent von ambulanten Pflegediensten. Mit der steigenden Lebenserwartung und der zunehmenden Alterung der Gesellschaft wächst auch der Bedarf an Unterstützung aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Die Pflege durch Angehörige ist in Deutschland auch heute noch das am häufigsten gelebte Modell. Menschen, die im Alltag Hilfe benötigen, erhalten diese überwiegend in den eigenen vier Wänden oder im Zuhause eines Angehörigen.

Pflegebedürftigkeit in Deutschland
Pflegebedürftige gesamt. Quelle: © Statistisches Bundesamt

Wenn der Grad der Hilfebedürftigkeit wächst, insbesondere bei umfangreichem medizinischem Betreuungsbedarf, können Angehörige die erforderliche Pflege häufig nicht mehr eigenständig leisten. Ein ambulanter Pflegedienst bietet wertvolle Unterstützung. Die hohe Auslastung der meisten Anbieter führt jedoch zunehmend zu Betreuungsengpässen. Das geschulte Personal häuslicher Pflegedienste kann nur wenige Stunden am Tag bei hilfebedürftigen Personen verbringen. Können Betroffene ihren Alltag nur noch schwer oder gar nicht mehr allein bewältigen, ist eine Betreuung rund um die Uhr erforderlich.

Hier kann die 24-Stunden-Pflege eine sinnvolle Alternative zur Unterbringung in einer stationären Einrichtung sein.

Aufgrund des stetig wachsenden Bedarfs an Vollzeitbetreuung sind Pflegeheime nicht nur stark ausgelastet, für viele Menschen stellt der Umzug in eine fremde Umgebung auch eine große Hürde dar, die sie in ihrer Selbstständigkeit zusätzlich einschränkt. Mit einer qualifizierten 24-Stunden-Pflege kann die Betreuung rund um die Uhr im heimischen Umfeld gewährleistet werden. Das Betreuungspersonal lebt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und kann diese damit vollumfänglich im Alltag unterstützen. Damit entlastet die 24-Stunden-Pflege betreuende Angehörige, die die notwendige Unterstützung nicht mehr allein bewältigen können.

Häufig erfolgt die Koordination einer 24-Stunden-Pflege über Anbieter, die qualifizierte Pflegekräfte nach dem in Deutschland geltenden rechtlichen Rahmen vermitteln. Die Aufgaben der Betreuungspersonen variieren je nach Grad der Hilfebedürftigkeit und nach Qualifikation der vermittelten Pflegekraft.

Welche Aufgaben übernimmt eine 24-Stunden-Pflege?

Die 24-Stunden-Pflege sieht vor, dass eine Betreuungsperson rund um die Uhr im Haushalt der zu pflegenden Person lebt. Die Bezeichnung bedeutet allerdings nicht, dass die Betreuungsperson 24 Stunden im Dienst steht. Ihre Arbeitszeit ist in der Regel auf 8 Stunden täglich begrenzt. Allerdings ist die Pflegekraft ein Teil des Haushaltes und damit 24 Stunden vor Ort, um im Bedarfsfall ansprechbar zu sein und Hilfe leisten zu können.

Zu den Aufgaben einer 24-Stunden-Pflegekraft gehören:

  • die Grundpflege,
  • die Versorgung des Haushaltes und
  • die darüber hinaus anfallende Betreuung der betroffenen Person.

Zur Grundpflege gehören neben der Körperpflege inklusive der körperlichen Ausscheidungen und der Ernährung auch die Unterstützung der Mobilität, regelmäßige Prophylaxeaufgaben sowie die Förderung von körperlichen und kommunikativen Fähigkeiten im Rahmen der Alltagsgestaltung. Eine 24-Stunden-Pflegekraft begleitet die zu betreuende Person durch den Alltag, kompensiert fehlende Fähigkeiten und regt dazu an, ein möglichst hohes Maß an Selbstständigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen. Sie ist der bzw. die ständige Ansprechpartner:in der pflegebedürftigen Person und koordiniert erforderliche Alltagsprozesse.

Ist die zu betreuende Person nicht mehr dazu in der Lage, ihren Haushalt zu versorgen, den Einkauf zu erledigen, das Essen zuzubereiten oder die Wäsche zu waschen, übernimmt die 24-Stunden-Pflege auch diese Aufgaben im Rahmen ihrer täglichen Arbeitszeit.

Keine Medizinische Versorgung

Eine medizinische Versorgung gehört in der Regel ausdrücklich nicht zu den Aufgaben einer 24-Stunden-Pflege. Die Versorgung von Wunden, die Verabreichung von Medikamenten oder andere medizinische Versorgungsleistungen gehen meist über die Qualifikation einer Betreuungsperson hinaus. Hierfür wird ein ambulanter Pflegedienst mit der entsprechenden medizinischen Zusatzqualifikation beauftragt.

Unterstützung im sozialen Umfeld

Zur Betreuung im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege gehört in der Regel auch eine wesentliche soziale Komponente. Pflegepersonen und Pflegebedürftige verbringen Zeit miteinander, nehmen die Mahlzeiten gemeinsam ein, machen im Rahmen der Möglichkeiten Spaziergänge zusammen und halten eine möglichst umfangreiche Kommunikation aufrecht, um die Teilhabe am sozialen Geschehen aufrechterhalten zu können. Auch die Begleitung zu sozialen Aktivitäten, sofern dies noch möglich ist, gehört zu den Aufgaben einer 24-Stunden-Pflege. Darunter kann die Fahrt zum Seniorensport oder zum Gesprächskreis ebenso zählen wie die Unterstützung bei Treffen mit Angehörigen, Freunden und Freundinnen außerhalb oder im eigenen häuslichen Bereich.

Die Unterstützung im sozialen Umfeld fördert wesentliche kognitive und physischepflege Kompetenzen und wirkt verschiedenen degenerativen Prozessen entgegen.

Insbesondere für Betroffene mit kognitiven Einschränkungen wie Demenz- oder Alzheimerpatienten und Alzheimerpatientinnen kann die soziale Komponente einer 24-Stunden-Pflege die Lebensqualität deutlich verbessern. Der große Vorteil dieses Pflegemodells ist die individuelle und persönliche 1-zu-1-Betreuung, die nicht nur den Verbleib in vertrauter Umgebung ermöglicht, sondern auch eine maximale soziale Teilhabe sichert.

Rechtliche Voraussetzungen für die 24-Stunden-Pflege

Das Konzept der 24-Stunden-Pflege ist in Deutschland in rechtliche Rahmenbedingungen eingebunden. Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Gutachten zur Rechtskonformen Betreuung in den eigenen vier Wänden herausgegeben, das alle wichtigen rechtlichen Aspekte darlegt.

Nach deutschem Gesetz muss eine Pflegekraft, auch wenn sie aus dem Ausland kommt, sozialversichert sein und damit je nach ihrer Herkunft entweder in Deutschland oder in einem anderen Heimatland Sozialabgaben entrichtet haben. Zum Nachweis geleisteter Sozialabgaben im Herkunftsland dient die so genannte A1-Bescheinigung, die für Arbeitnehmer:innen aus dem europäischen Ausland ausgestellt wird.

Darüber hinaus muss die Arbeitszeit nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Das bedeutet, dass 24-Stunden-Pflegekräfte nicht mehr als regelmäßig 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Juni 2021 hat außerdem festgelegt, dass auch die Bereitschaftszeit einer Pflegekraft grundsätzlich als Arbeitszeit zu werten ist.

Im Zusammenhang mit den rechtlichen Bedingungen einer 24-Stunden-Pflege werden in Deutschland grundsätzlich drei Modelle angeboten:

1. Das Entsendemodell

Das Entsendemodell wird besonders häufig genutzt. Die Pflegekraft schließt einen Arbeitsvertrag mit einem Anbieter wie einem Pflegedienst oder einer Vermittlungsstelle in ihrem Heimatland. Dieser kümmert sich bei den aus dem europäischen Ausland stammenden Pflegekräften um die Leistung der Sozialabgaben und die rechtskonforme Anmeldung des Arbeitsverhältnisses. Auch die Verantwortung für Sozialleistungen wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsansprüche kümmert sich der Anbieter.

Die zu betreuende Person oder ihre Angehörige schließen einen Vertrag mit dem Anbieter auf Entsendung einer Pflegekraft nach Deutschland und die Verantwortung für die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Bedingungen bleibt beim Anbieter.

2. Das Arbeitgebermodell

Beim Arbeitgebermodell schließt die zu pflegende Person oder ihre Angehörigen einen Arbeitsvertrag mit der Pflegeperson ab und wird damit zu ihrem Arbeitgeber bzw. ihrer Arbeitgeberin. Die Verantwortung für die Einhaltung von Arbeitsrechtsvorgaben sowie die Verpflichtung zur Leistung von Lohnzahlungen, Kündigungsschutz, Versicherungsschutz und Sozialabgaben liegt beim Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin.

3. Das Selbstständigenmodell

In diesem Fall hat die Pflegeperson ein Gewerbe angemeldet und arbeitet auf Selbstständigenbasis. Als solche wird sie von der zu pflegenden Person oder ihren Angehörigen engagiert. Für Steuern und Sozialabgaben ist in diesem Modell die selbstständige Pflegeperson verantwortlich, allerdings besteht das Risiko einer Scheinselbstständigkeit, das auch der Auftraggeber mitträgt.

Kosten für die umfangreiche Pflege zu Hause

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege variieren stark. Einflussfaktoren sind das gewählte Geschäftsmodell, die Geschäftsbedingungen eines Anbieters, der gewünschte Leistungsumfang sowie die sprachlichen Fähigkeiten, die Qualifikation und die Erfahrung der Pflegekraft. Auch der Pflegegrad der zu betreuenden Person kann Einfluss auf das Kostenmodell haben, da er Aufschluss darüber gibt, in welchem Umfang eine Unterstützung im Alltag in Anspruch genommen werden muss.

Als Richtlinie können monatlich folgende Kosten je nach Beschäftigungsmodell angenommen werden:

Entsendemodell

2.500 bis 3.500 Euro

Arbeitgebermodell

4.500 bis 5.500 Euro

Selbstständigenmodell

2.300 bis 3.500 Euro

Wurde ein Pflegegrad festgestellt, haben Betroffene Anspruch auf Leistungen von der Pflegekasse. Die 24-Stunden-Pflege im häuslichen Umfeld ist allerdings keine Kassenleistung und ist vom grundsätzlichen Pflegegeld nicht betroffen.

Versicherte, die den Pflegegrad 2 bis 5 attestiert haben, können allerdings das Pflegegeld zur finanziellen Unterstützung hinzuziehen.

Das Pflegegeld beträgt je nach festgestelltem Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro im Monat. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege, die Pflegebedürftige und Angehörige in Anspruch nehmen können. Das Pflegestärkungsgesetz sieht außerdem seit 2017 vor, dass verschiedene Leistungen für die Pflege im häuslichen Umfeld kombiniert werden können, um die Finanzierung zu ermöglichen.

Private Vorsorgen wie die Leistungen einer Pflegezusatzversicherung oder andere Rücklagen können ebenfalls zur Finanzierung der 24-Stunden-Pflege herangezogen werden.

Die Vorteile der Pflege zu Hause

Die Vorteile der 24-Stunden-Pflege sind vielfältig. Die zu betreuende Person kann im häuslichen Umfeld bleiben. Das unterstützt eine selbstständige Bewältigung alltäglicher Aufgaben und Routinen. Insbesondere an Demenz oder Alzheimer erkrankte Menschen können sich durch die vertraute Umgebung eine größere Teilhabe am Alltag erhalten.

Ein weiterer Vorteil ist die individuelle und persönliche Betreuung. Betroffene werden 1-zu-1 versorgt. Dabei kann die Pflegeperson auf individuelle Bedürfnisse und Anforderungen reagieren. Die Unterbringung im direkten Wohnumfeld macht außerdem Unterstützung im Notfall jederzeit schnell möglich.

Die soziale Komponente ist bei einer individuellen 24-Stunden-Pflege besonders groß. Das kann kognitive und soziale Kompetenzen der zu betreuenden Person stärken und eine größere Teilhabe am Alltag ermöglichen. Zudem ist die 24-Stunden-Pflege im häuslichen Umfeld eine wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige und für stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste.

Keine Kommentare

Kommentieren Sie den Artikel