BGH Urteil jameda

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In den letzten Tagen überschlugen sich die Nachrichten zum BGH-Urteil im Fall jameda. Das Portal ist mittlerweile jedem Arzt und Patienten ein Begriff. Während jameda bei Patienten stetig an Beliebtheit gewinnt, sehen manche Ärzte das Portal eher kritisch. So richtig verstanden, worum es in dem Fall geht, haben allerdings die Wenigsten. Was das Urteil für andere Ärzteportale bedeutet und ob auch für Kunden von Arzttermine.de Veränderungen zu erwarten sind, erfahren Sie in diesem Artikel. Unser Team hat sich zusammengesetzt und die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Was ist jameda?

Jameda beschreibt sich selbst als “Deutschlands größte Ärzteempfehlung”. Als Bewertungsportal werden hier laut eigenen Angaben 275.000 Ärzte in ganz Deutschland gelistet. Nutzer können alle Ärzte auf jameda bewerten und bei ausgewählten Ärzten Termine buchen. Gelistet wird jeder Arzt automatisch mit sogenanntem Basisprofil inklusive Name, Adresse und Kontaktinformationen, sowie Bewertungen – gewollt oder ungewollt. Darüber hinaus gibt es Premiumprofile mit zahlreichen Zusatzleistungen wie z.B. Profilbild, Terminbuchung und Leistungsübersicht. Monatliche Kosten belaufen sich hierfür je nach Paket auf 59 bis 139 Euro.

Bewertet werden können alle Ärzte, egal ob mit Basis- oder Premiumprofil, von jedem registrierten Besucher. Ob diese Person tatsächlich Patient der Praxis ist, wird nur im Zweifelsfall näher überprüft. Gelöscht werden kann ein Arztprofil allerdings nicht. Jameda beruft sich hierbei auf die Meinungs- und Informationsfreiheit im Artikel 5 des Grundgesetzes. Schließlich möchte es über alle Ärzte frei informieren können. Hierin wurde jameda 2014 in einem früheren Rechtsstreit durch den Bundesgerichtshof (BGH) bereits bestärkt.

Worum geht es im aktuellen Rechtsstreit mit jameda?

Eine Ärztin aus Köln klagte nun gegen jameda, weil Sie sich in Ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlte und das Portal Sie in der Ausübung Ihres Berufs benachteilige. Die Dermatologin ist eine von vielen Ärzten, die mit einem Basisprofil bei jameda gelistet war. In ihrem Fall allerdings ungewollt. Während sie selbst mehrere schlechte Bewertungen erhielt, wurden gleichzeitig Werbeanzeigen für andere Ärzte inklusive Entfernung und Bewertungen (ausschließlich mit Bestnote) auf ihrem Profil eingeblendet. Die Ärztin fühlte sich dadurch stark benachteiligt und bezichtigte jameda der Wettbewerbsverzerrung.

Bei diesem Vorgehen handelt es sich um eine Dienstleistung, die jameda nun zum Verhängnis wurde. Denn als zahlender Premiumkunde profitieren Ärzte von gewissen Vorteilen. Unter anderem werden Premiumprofile in Form von Werbeanzeigen als mögliche Alternative in Basisprofilen eingeblendet. Bei Premiumprofilen werden allerdings keinerlei Werbeanzeigen konkurrierender Arztpraxen angezeigt. Die klagende Ärztin verlangte die Löschung ihres Profils und bekam nun in oberster Instanz Recht zugesprochen.

Der BGH entschied, dass jameda durch den Vorzug zahlender Kunden ein Werbegeschäft betreibe und nicht mehr als neutraler Informationsvermittler auftrete. Folglich könne sich jameda auch nicht mehr auf die Informationsfreiheit berufen und muss in diesem Fall das Profil der Ärztin löschen.

Jameda reagiert

Jameda reagierte schnell auf das Urteil und kündigte an, in Zukunft keine Werbeanzeigen von Premiumprofilen in Basisprofilen mehr zu schalten. So soll die Neutralität des Portals wieder hergestellt werden. Wie jameda das Leistungsangebot für zahlende Premiumkunden in der Zukunft attraktiv gestalten möchte, ist allerdings noch nicht bekannt. Auch weiterhin werden alle Ärzte im Bewertungsportal gelistet. Das Löschen von Profilen ist nicht möglich.

Arbeitet Arzttermine.de ähnlich wie jameda?

Ja und Nein. Der Tätigkeitsschwerpunkt unserer Arbeit liegt nicht auf der Arztempfehlung und Bewertung, sondern auf der Terminbuchung. Unser Ziel ist es, einen passenden, kompetenten Arzt für unsere Patienten zu finden und diese an Arztpraxen zu vermitteln. Bewertungen sind in unserem Portal zwar möglich, allerdings nicht Fokus unserer Dienstleistung.

Um Patienten umfassend über die Arztauswahl in ihrem Umfeld zu informieren, listen wir ähnlich wie jameda auch nicht registrierte Ärzte. Ohne Rückmeldung des Arztes, informieren wir allerdings nur über Name, Standort und Fachrichtung. Bewertungen und Terminbuchung sind nicht möglich. Folglich entstehen für Ärzte ohne direkte Kooperation auch keinerlei Nachteile.

Möchten Sie als Arzt mit uns zusammenarbeiten, wird die Terminbuchung und Bewertungsoption auf Ihren Wunsch hin freigeschaltet und Sie erhalten die Login-Daten für Ihr Profil. Damit können Sie alle Angaben wie Leistungen, Philosophie und Praxisbilder jederzeit selbst verwalten – absolut kostenfrei.

Bewertet werden können bei Arzttermine.de nur kooperierende Ärzte. Dies liegt daran, dass Bewertungen nur von Patienten abgegeben werden können, die zuvor einen Termin in der jeweiligen Praxis über unser Portal gebucht haben. So garantieren wir die Authentizität unserer Bewertungen.

Was bedeutet das Urteil für unsere Kunden?

Arzttermine.de lehnt jegliche Wettbewerbsverzerrung ab. Wir sind streng darauf bedacht, unsere Patienten kompetent und neutral zu informieren. Wir verzichten auf Bezahloptionen wie Premium-Accounts und Werbeanzeigen. Die Bevorzugung von Mehrzahlern bei Suchergebnissen gibt es bei uns nicht. Alternative Praxen werden nicht in anderen Arztprofilen eingeblendet.

Das BGH-Urteil zu jameda hat somit keinerlei Auswirkung auf das Angebot und die Arbeit von Arzttermine.de. Da unser Portal kein Werbegeschäft betreibt, stehen wir unseren Ärzten und Patienten als neutraler Informations- und Terminvermittler weiterhin wie gewohnt zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu Arzttermine.de oder möchten sich über Ihr persönliches Profil auf unserer Seite beraten lassen? Dann rufen Sie uns gerne an. Bei Arzttermine.de steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne jederzeit umfassend, kompetent und persönlich!