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Häufigstes Infektionsumfeld Covid-19

31. Juli 2020 in corona, News, Patienten Info

Aktuelle Corona Infektionsherde

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Die Corona-Infektionsrate steigt wieder an. Laut Robert-Koch-Institut wurden von den Gesundheitsämtern 684 neue Corona-Infektionen innerhalb eines Tages gemeldet.

Der Blick auf die Deutschlandkarte aus dem Situationsbericht des RKI vom 28.07.20 sieht zunächst nicht bedrohlich aus.

RKI Situationsbericht Covid-19 Deutschland vom 28.07.20

Je dunkler die Farbe auf der Karte umso mehr Neuinfektionen meldeten die Kreise in den letzten sieben Tagen an das RKI. Die Anzahl der dunkelblauen Kreise mit über 500,0 – 2.000,0 Covid-19 Fällen pro 100.000 Einwohner ist gering.

Beim Näheren hinsehen erschließt sich die eigentliche Herausforderung in der Covid-19 Bekämpfung. Bundesweit gibt es sehr viele kleine geografische Ansteckungsherde, die sich durch unterschiedliche Situationen entwickelt haben.

Die große Verteilung der Neuinfektionen erschwert die Nachverfolgung der Infektionskette verzögert die Eindämmung des Virus.

Das Robert-Koch-Institut beruft sich auf folgende Infektionsquellen:

  • Arbeitsplatz
  • Alten- und Pflegeheime
  • Freizeitaktivitäten
  • Gemeinschaftsunterkünfte, Flüchtlingseinrichtungen
  • Gesundheitseinrichtungen
  • größere Feiern im Familien- und im Freundeskreis
  • Kindertagesstätten
  • religiöse Gemeinschaften

Zu den steigenden Neuinfektionen zählen auch Reiserückkehrer. Allerdings ist der Anteil im Vergleich zu Infizierten, die sich in Deutschland mit Covid-19 angesteckt haben sehr gering.

Die fünf häufigsten genannten Infektionsländer der gemeldeten Covid-19-Fälle in der KW27-30 waren:

  1. Deutschland 6.809
  2. Kosovo 303
  3. Serbien 242
  4. Türkei 70
  5. Bosnien und Herzegowina 67

 

 

Corona News – Maskenpflicht in Bayern – 27.04.2020

27. April 2020 in corona, News, Patienten Info

Corona Covid 19 Update News Arzttermine.de

© Ahmet Aglamaz / Adobe Stock

Aus dem Maskengebot wurde nun nach dringenden Empfehlungen von Experten die Maskenpflicht. Diese ist jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt. Bisher haben sich 10 von 16 Bundesländern für die Maskenpflicht und deren Umsetzung ausgesprochen. Unter anderem Bayern, hier gilt die Maskenpflicht seit heute, dem 27.04.20.

Für wen gilt die Maskenpflicht?

Für Erwachsene und Kinder ab dem 7. Lebensjahr. Kinder unter sechs Jahren können freiwillig eine Maske tragen, müssen jedoch nicht. Für Kleinkinder und Babys sind die gängigen Masken oft noch zu groß. Auch Kinderärzte sind hier bei der Abwägung von Gefahr und Schutz geteilter Meinung.

Wo gilt die Maskenpflicht in Bayern?

Die Maskenpflicht gilt für Geschäfte und den öffentlichen Nah- und Regioverkehr. Vorsicht: Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel beginnt bereits an der Haltestelle!

Welche Maske wird benötigt und wo sind noch Masken erhältlich?

Der gemeine Bürger benötigt lediglich eine Maske aus dichtem Stoff wie z.B. 100% Baumwolle, die Mund und Nase vollständig bedeckt. Diese sind zudem regelmäßig bei 60-95 Grad waschbar und hygienisch. FFP-Masken sind weiterhin nur dem medizinischen und pflegerischem Personal erlaubt.

Wer noch keine Maske besitzt, kann sich alternativ mit Tüchern und Schals aushelfen.

Hier finden Sie eine Auflistung von Anbietern, bei denen aktuell noch Masken erhältlich sind: https://www.infranken.de/ratgeber/gesundheit/mundschutz-kaufen-corona-masken-hier-bestellen

Wichtig: Die Maske ersetzt keinen Mindestabstand oder bisher geltende Hygienevorschriften!

Was passiert wenn ich kontrolliert werde?

Damit Lockerungsmaßnahmen während der Corona-Pandemie durchgeführt und sowohl das soziale als auch das wirtschaftliche Leben wieder aufgenommen werden kann, sind bestimmte Vorsichtsmaßnahmen unabdinglich.

Hierzu gehört die Maskenpflicht, die ebenso kontrolliert und bei Nichteinhaltung geahndet wird, wie die Ausgangsbeschränkungen in Bayern.

Bei fehlendem Mund-Nasen-Schutz in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln werden 150€ Strafe fällig. Bei Nichteinsicht und kompletter Verweigerung des Tragens einer Maske, kann der Betroffene auch vom Weitertransport ausgeschlossen werden.

Im Übrigen gilt das nicht nur für die Kunden in Geschäften. Auch Ladenbesitzer haben dafür zu sorgen, dass ihr Personal sich an die Maskenpflicht hält. Bei Nichtbeachtung kann dies dem Geschäftsführer bis zu 5.000€ Bußgeld kosten.

Geburt und Corona – ein Alptraum für werdende Eltern?

20. April 2020 in corona, News, Patienten Info

Schwangerschaft und Corona

© Panupat / Adobe Stock

Neun Monate Schwangerschaft geprägt von Vorfreude aber auch von Verunsicherung. Wird alles gut laufen? Entwickelt sich unser Kind richtig? Wird es eine unproblematische Geburt? Fragen, die alle werdenden Eltern beschäftigen.

 

Sind diese Sorgen in Zeiten der Corona-Pandemie noch schwerwiegender zu bewerten?

Vor einigen Wochen sah es nach Entwarnung für Schwangere und Neugeborene aus. Erste epidemiologische Erkenntnisse aus China zeigten, dass Kinder im Vergleich zu Erwachsenen wesentlich seltener erkranken. Die Quote infizierte Kinder unter 10 Jahren lag nach diesen Ergebnissen bei unter einem Prozent (Jama: Wu & McCoogan, 2020).

Allerdings treten bei vielen Kindern, die das Covid-19 Virus in sich tragen oft keine oder schwächere Symptome auf. Da ein Arztbesuch oder gar Krankenhausaufenthalt nicht immer nötig ist, lassen sich über die Dunkelziffer an Infektionen bei Kindern nur Vermutungen anstellen (Science China Life Sciences: Hu et al., 2020).

Eine neue Welle der Unsicherheit kam Anfang April auf, als ein sechs Wochen alter Säugling mit Covid-19 Infektion in den USA starb.

Bisher ist aber klar, dass es sich im Vergleich zu infizierten Erwachsenen um Einzelfälle handelt. Durch die geringe Anzahl an Infektionen bei Kindern ist es schwer, zum jetzigen Zeitpunkt, verlässliche Aussagen zu treffen.

 

Gefahr einer Corona-Infektion in der Schwangerschaft

Eine Übertragung von Covid-19 einer schwangeren Infizierten auf ihr Kind durch den Mutterkuchen kann zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden, wird von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe nach aktuellen Erkenntnissen jedoch als sehr unwahrscheinlich eingestuft. Bisher gab es nur drei berichtete Einzelfälle aus Wuhan, bei denen die Mütter bereits ohne Covid-19 schwere Erkrankungen hatten, die das Immunsystem massiv überforderten (Jama: Zeng et al., 2020).

Bisher zeigten sich auch keine schweren Infektionsverläufe in der Schwangerschaft und Neugeborene wiesen keinerlei Symptome auf. Mögliche Fehlbildungen schließt die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe nach aktueller Lage und Erfahrung mit Corona-Viren komplett aus.

 

Risikovermeidung während der Geburt

Die Angst der werdenden Eltern vor einer Geburt im Krankenhaus ist derzeit absolut nachvollziehbar. Sein Kind dort zur Welt bringen, wo Covid-19 Patienten behandelt werden und viele Menschen aufeinandertreffen – ein unbehagliches Gefühl.

Doch die Arbeit auf den Geburtsstationen geht relativ normal weiter. Neben den grundlegenden hohen Hygienestandards und Vorsichtmaßnahmen, dürfen Väter aktuell bei der Geburt zwar dabei sein, müssen aber in vielen Krankenhäusern danach die Station verlassen.

Durch die Unsicherheit über ein Infektionsrisiko und die Trennung des Vaters von der frisch gebackenen Familie, entlassen sich Mutter und Kind oft früher aus dem Krankenhaus als empfohlen. Auch werden immer mehr Hausgeburten in Erwägung gezogen. Hausgeburten birgen jedoch wiederum eigene Risiken und Gefahren für Mutter und Kind. Es empfiehlt sich daher immer, seine Sorgen und Ängste mit der begleitenden Frauenärztin zu besprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden, bei der die individuellen Risiken abgewogen werden.

 

Ärztliche Betreuung nach der Geburt

Die Vorsorgeuntersuchungen für Neugeborene sind zur Früherkennung von gesundheitlichen Probleme und schwerwiegenden Erkrankungen unerlässlich. Werden diese aktuell gemieden, um einem Infektionsrisiko mit Covid-19 vorzubeugen, können schlimmere Krankheiten wie z.B. Neugeborenengelbsucht oder Herzfehler unentdeckt bleiben.

 

Was können Sie tun bei Unsicherheiten und Sorgen in der Schwangerschaft?

Das Beste um Ihre Frage zu beantworten und Ängste zu mildern ist ein offenes Gespräch, sowohl in der Partnerschaft als auch mit dem entsprechenden Fachpersonal.

Reden Sie mit Ihrem jeweiligen Facharzt, Hebamme persönlich. Sollte dies derzeit nicht vor Ort möglich oder Ihnen das Risiko zu groß sein, nutzen Sie die neuen kostenlosen Möglichkeiten einer Online-Videosprechstunde wie z.B.: vimeeta.de

Wenn Ihr Geburtsvorbereitungskurs ausfällt oder Sie allgemeine Fragen an Hebammen haben, finden Sie z.B. hier online Unterstützung: kinderheldin.de

 

 

 

Aktuelle Infos zu Ihren Sommerurlaubsplänen während der Corona-Pandemie

20. April 2020 in corona, News, Patienten Info

Familienurlaub am Strand

© JenkoAtaman / Adobe Stock

Ob Meeresrauschen oder klare Bergseen – der Osterurlaub ist bereits für viele Deutsche ins Wasser gefallen. Trotz der fast schon sommerlichen letzten Frühlingstage nimmt das Fernweh weiter zu. Wir sehnen uns danach, rauszukommen und etwas Anderes zu sehen. Die Hoffnung wenigstens im Juli oder August wieder verreisen zu können bleibt bestehen.

 

Doch was passiert mit meinen Urlaubsplänen für den großen Sommerurlaub?

Der Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hatte letzte Woche die Reisewarnung bis zum 03. Mai verlängert. Die Reisewarnung gilt derzeit nicht nur für Urlaube im Ausland, sondern auch innerhalb Deutschlands. Zunächst muss man sehen, wie sich die neuen Lockerungen zur Ausgangsbeschränkung und der sanften Wiederaufnahme des Wirtschaftslebens auswirken.

Die Reisebranche geht davon aus, dass im ersten Step das Reisen innerhalb Deutschlands wieder erlaubt wird eventuell auch in benachbarte Ländern, insofern diese die Corona-Pandemie gut bewältigt haben und bestimmte Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden.

Bayerns Ministerpräsident Söder (CSU) betont, welche großartigen Urlaubsziele im eigenen Land liegen. Vor allem die Küstenregionen und das Bayrische Voralpenland sind jedes Jahr bei Urlaubern heiß begehrt.

Eibsee-Bayern-Urlaub

© Manuel Stockenreiter / Adobe Stock

Letztendlich hängt die Entscheidung von der Bundesregierung und den einzelnen Urlaubsländern ab.

 

Sollte ich trotz der aktuellen Reisewarnung meinen Sommerurlaub buchen?

Die aktuelle Reisewarnung der Bundesregierung gilt vorläufig bis 03. Mai. Noch ist unklar, wie es danach weitergeht. Eine Buchung Ihres Sommerurlaubes ist daher noch nicht empfehlenswert. Im Falle einer Stornierung, können sich Ihre bleibenden Kosten nach dem Zeitpunkt der Buchung und der damals geltenden Regelungen und Empfehlungen der Bundesregierung orientieren. Im schlimmsten Fall können Sie Ihren Urlaub nicht antreten und bleiben auf den Kosten sitzen.

 

 

Mein Sommerurlaub ist bereits gebucht? Sollte ich ihn lieber jetzt schon stornieren?

Sabine Fischer-Volk von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Karimi rät von einer Stornierung zum jetzigen Zeitpunkt ab. Damit vertritt Sie die derzeit gängige Ansicht von Rechtsvertretern.

Wenn im Sommer weiterhin eine Reisewarnung oder ein Reiseverbot gilt, so muss die Reise auch nicht bezahlt werden. Sollte jedoch das Reisen bis dahin wieder erlaubt und Ihnen Ihr Urlaub möglich sein, so haben Sie keinen Anspruch bei Nichtantritt.