Eine allgemeine Impfpflicht gibt es in Deutschland nicht. Allerdings gilt für verschiedene Einrichtungen wie Kindertagesstätten oder Schulen, aber auch für Menschen, die in bestimmten Institutionen arbeiten, eine Impfpflicht. Sie dient dem Schutz von Kindern, aber auch von anderen vulnerablen Personen vor ansteckenden Erkrankungen, die schwerwiegende Folgen haben können.
Zusätzlich werden verschiedene Impfungen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut bereits für Kinder empfohlen. Solche Impfungen können bereits im Säuglingsalter vorgenommen werden. Die STIKO hält einen Impfkalender bereit, der darüber informiert, in welchem Alter welche Impfungen vorgenommen werden sollten.
Welche Impfungen sind Pflicht in Deutschland für die Schule?
Eine gesetzliche Impfpflicht besteht in Deutschland lediglich für die Masernschutzimpfung. Gesetzliche Grundlagen dafür sind das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und das Masernschutzgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Diese Gesetze legen fest, welche Personen zu einer Masernschutzimpfung verpflichtet sind:
- Angestellte in Gemeinschaftseinrichtungen, die zu mindestens 50 Prozent Minderjährige betreuen, beispielsweise Erzieher:innen in Kitas, Horten, Heimen, Ferienlagern, Tagesmütter und Tagesväter, Lehrer und Lehrerinnen
- Minderjährige, die in Kindergärten, Schulen, Horten, Heimen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden
- Angestellte in Gesundheitseinrichtungen, auch wenn sie keinen direkten Patientenkontakt haben
- Mitarbeiter:innen von Rettungsdiensten
Für Personen, die vor 1971 geboren wurden gelten die gesetzlichen Regelungen nicht, da davon auszugehen ist, dass sie schon einmal an Masern erkrankt sind.
Vor dem ersten Besuch oder Arbeitstag benötigen die betroffenen Einrichtungen einen Nachweis über die Masernschutzimpfung. Auch wenn die Masernschutzimpfung Pflicht ist, droht in keinem Fall eine Zwangsimpfung.
Wie muss die Masernimpfung nachgewiesen werden?
Genau genommen wird kein Nachweis über die Masernschutzimpfung gefordert, sondern ein Nachweis der Immunität gegen Masern. Eltern oder Angestellte können etwa den Impfausweis mit der erfolgten ersten Impfung erbringen. Eine Immunität gegen Masern kann auch vorliegen, wenn eine Person bereits eine Maserninfektion durchgemacht hat. Ein Arzt oder eine Ärztin kann nach einer Untersuchung die Immunität bescheinigen. Der Impfnachweis ist also nur erforderlich, wenn eine Person noch keine Maserninfektion durchgemacht hat.
Gegen eine Masernschutzimpfung können Gegenanzeigen (Kontraindikationen) bestehen, das heißt eine Masernimpfung ist mit einem gesundheitlichen Risiko für eine Person verbunden. In solchen Fällen muss ein ärztliches Attest über die Kontraindikationen vorliegen.
Ausnahmen bei der Impfpflicht für Erwachsene
Eine gesetzliche Impfpflicht besteht in Deutschland nur für die Masernschutzimpfung für die bereits genannten Personenkreise. Allerdings kann für Angestellte in Kliniken, Seniorenheimen und anderen Pflegeeinrichtungen sowie medizinischen Einrichtungen eine arbeitsrechtliche Impfpflicht für bestimmte Schutzimpfungen gelten.
Bereits im Bewerbungsverfahren können solche Einrichtungen den Nachweis solcher Impfungen fordern. Medizinische Einrichtungen bieten ihren Angestellten auch die Möglichkeit zu den entsprechenden Impfungen und übernehmen die Kosten.
Von der STIKO empfohlene Impfungen für Kinder und Jugendliche
Gegen die folgenden Krankheitserreger und Infektionskrankheiten besteht keine Impfpflicht, doch empfiehlt die STIKO für Kinder und Jugendliche die entsprechenden Impfungen und legt im Impfkalender das Alter fest, in dem sie vorgenommen werden sollten:
- Diphterie
- Wundstarrkrampf (Tetanus)
- Keuchhusten (Pertussis)
- Rotaviren
- Respiratorischer Synzytial Virus (RSV)
- Kinderlähmung (Polyomyelitis)
- Hepatitis B
- Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
- Windpocken (Varizellen)
- Mumps
- Röteln
- Humanes Papillomvirus (HPV)
- Pneumokokken
- Meningokokken B
- Meningokokken C
Gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) gibt es einen Kombinationsimpfstoff. Auch gegen andere Infektionen sind Kombinationsimpfstoffe verfügbar, die einen Schutz gegen mehrere Infektionskrankheiten bieten. Gegen Diphterie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hib und Hepatitis B empfiehlt die STIKO einen Sechsfachimpfstoff.
Zum Schutz vor verschiedenen Erkrankungen werden Auffrischungsimpfungen für Kinder und Jugendliche empfohlen. Gegen Diphterie, Tetanus und Keuchhusten werden jeweils zwei Auffrischungsimpfungen empfohlen, während gegen Kinderlähmung eine Auffrischungsimpfung empfohlen wird.
Was passiert, wenn die Pflichtimpfung nicht vorgenommen wird?
Kann eine Masernimpfung für Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen, aber auch für Angestellte in entsprechenden Einrichtungen nicht nachgewiesen werden, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt darüber informieren. Eine Aufnahme einer Tätigkeit in solchen Einrichtungen oder der Zugang zu den Einrichtungen kann solange untersagt werden, bis ein Nachweis über die Impfung vorhanden ist.
Kinder und Jugendliche, die nicht gegen Masern geimpft sind, dürfen nicht vom Unterricht in der Schule ausgeschlossen werden. Eltern und strafmündige Kinder müssen mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie der Impfpflicht nicht nachgekommen sind. Sie können auch mit einem Zwangsgeld belegt werden. Ein solches Bußgeld kann bis zu 2.500 Euro betragen.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu erkranken?
Das Masernschutzgesetz trat im März 2020 in Deutschland in Kraft, da Masern zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten gehören. Im Jahr 2019 wurden in Europa 13.207 Masernfälle gemeldet. In Deutschland wurden im Jahr 2019 bundesweit 514 Masernfälle registriert. Die bundesweite Zahl der an Masern Erkrankten lag 2018 bei 544.
Masern sind nicht nur außerordentlich infektiös, sondern auch gefährlich. Sie können zu verschiedenen Folgeerkrankungen führen, zu denen auch eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung zählt. Masern sind daher keinesfalls nur eine harmlose Kinderkrankheit. Eine Impfung bietet den besten Schutz und sorgt für lebenslange Immunität.
Um einen Gemeinschaftsschutz gegen Masern zu erzielen, sollte die Impfquote bundesweit bei 95 Prozent liegen. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu erkranken, ist für Personen, die nicht geimpft sind, hoch.
Sind Masern-Geimpfte ansteckend?
Geimpfte Personen sind nicht ansteckend. Allerdings kann in seltenen Fällen nach einer Masernimpfung eine Maserninfektion auftreten. Diese Fälle weisen zumeist ein abgeschwächtes Krankheitsbild mit leichteren Symptomen auf.
Quellen:
- Impfpflicht: Welche Impfungen sind in Deutschland Pflicht?: https://www.heimat-krankenkasse.de/ratgeber/impfungen/impfpflicht/, aufgerufen am 25.07.25
- Schutzimpfungen und spezifische Vorsorge: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/impfungen/schutzimpfungen.html, aufgerufen am 25.07.25
- Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html, aufgerufen am 25.07.25
- Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html, aufgerufen am 25.07.25
- Masern RKI-Ratgeber: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Masern.html, aufgerufen am 25.07.25
- Masernschutzgesetz: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfungen-A-Z/Masern/Masernschutzgesetz.html, aufgerufen am 25.07.25
- Schutzimpfungen in Deutschland: Empfehlungen und Trends: https://www.vfa.de/de/gesundheit-versorgung/impfen/impfungen-deutschland, aufgerufen am 25.07.25